In der Behandlungspflege werden die wichtigsten Maßnahmen ergriffen, um Beschwerden zu erleichtern, zu heilen und Folgekrankheiten vorzubeugen. Vor allem ältere Menschen und solche mit chronischen Erkrankungen profitieren sehr von dieser Leistung. Eine ambulante Behandlungspflege ist nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) eine medizinische Leistung. Diese tritt ein, wenn Patienten eine medizinische Versorgung benötigen, die durch eine ärztliche Verordnung genehmigt ist. Der größte Vorteil ist, dass alle Behandlungen bei den Patienten zu Hause oder im häuslichen Umfeld ihrer Angehörigen durchgeführt werden. So können umständliche Arzttermine und Krankenhausbesuche umgangen oder verringert werden. Nachfolgend werden einige Leistungen der Behandlungspflege aufgeführt, die zum Maßnahmenkatalog gehören und von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden:
- Ausführung ärztlicher Verordnungen
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Medikamentengabe: herrichten und verabreichen
- Infusionen und Injektionen
- Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Dekubitusbehandlung
- Stoma-Versorgung
- Katheterpflege und Blasenspülungen
- Krankenhausnachsorge
Die Kosten der Behandlungspflege werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen, wenn die Pflege ärztlich verordnet und medizinisch notwendig ist. Die genaue Abwicklung und Höhe der Kostenübernahme können je nach Versicherung und vertraglichen Regelungen variieren. Es empfiehlt sich, vor Beginn der Behandlung die genauen Details mit der Krankenkasse oder dem Pflegedienst abzuklären, um Klarheit über mögliche Eigenanteile oder Zusatzkosten zu erhalten.
Voraussetzungen der Behandlungspflege auf einen Blick:
- Ärztliche Verordnung der Behandlungspflege
- Medizinische Notwendigkeit der Maßnahmen
- Pflege im häuslichen Umfeld des Patienten
- Qualifikation des ambulanten Pflegedienstes
- Regelmäßige Dokumentation der erbrachten Pflegeleistungen
- Übereinstimmung mit den Vorgaben der Krankenkasse
- Genehmigung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Menschen, die sich aufgrund von Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr oder nur noch teilweise versorgen können, brauchen einen Partner, der sie ganzheitlich und qualifiziert in ihrer vertrauten Umgebung umsorgt. Die Behandlungspflege bietet in vielen Fällen genau die richtige Hilfe, indem die medizinische Versorgung von Patienten zu Hause sichergestellt wird.
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