Waren Sie auch schon einmal in der Situation, dass Sie einen wichtigen Termin absagen oder auf eine Urlaubsreise verzichten mussten, weil Sie keine Vertretung für eine pflegebedürftige Person organisieren konnten? In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob Sie Verhinderungspflege beantragen können.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch gegeben ist:
- Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
- Bei der Pflegekasse gibt es seit mindestens 6 Monaten eine eingetragene Pflegeperson.
- Die pflegebedürftige Person wird ambulant, u. a. von Angehörigen betreut und versorgt.
Die Pflegekasse gewährt ein Budget für die Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro. Die häusliche Pflege kann sowohl von Privatpersonen als auch von professionellen Pflegekräften eines ambulanten Pflegedienstes übernommen werden. Beachten Sie, dass der Betrag nicht über mehrere Jahre angespart werden. Der Anspruch gilt für die Dauer von bis zu sechs Wochen und verfällt am Ende des Kalenderjahres.
Sie brauchen Entlastung oder haben Fragen zur Verhinderungspflege? Sprechen Sie uns an. Unser erfahrenes Team steht Ihnen gerne zur Verfügung: Kontakt