Bei der ambulanten Pflege werden viele Hilfsmittel benötigt. Die Pflegekassen unterscheiden dabei zwischen technischen Pflegehilfsmitteln, wie Pflegebetten oder und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, die die häusliche Pflege erleichtern sollen. Zu den Pflegehilfsmitteln für den Verbrauch zählen unter anderem Bettschutzeinlagen, Einweghandschuhe, Flächen- oder Handdesinfektion, Mundschutz oder Schutzbekleidung. Um eine optimale Pflege zu gewährleisten, sollen diese Pflegehilfsmittel nur einmal verwendet werden.
Warum Pflegehilfsmittel so wichtig sind
Einmalhandschuhe sind ein gutes Beispiel für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Sie dienen dazu, die Hände der Pflegenden vor Infektionen und Verunreinigungen zu schützen. Durch das Tragen von Einmalhandschuhen wird die Übertragung von Krankheitserregern verhindert und somit die Sicherheit des Pflegebedürftigen gewährleistet. Auch Händedesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel sind wichtige Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Sie dienen der hygienischen Reinigung und Desinfektion von Händen und Oberflächen, um das Risiko von Infektionen zu minimieren. Diese Desinfektionsmittel ermöglichen eine effektive Keimbekämpfung und sind daher unverzichtbar in der Pflege.
Anspruch auf Pflegehilfsmittel
Um Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu erhalten und die Kosten geltend machen zu können, müssen pflegebedürftige Versicherungsnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Der Pflegebedürftige muss über einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) verfügen.
- Die Pflege muss im häuslichen Umfeld erfolgen, d. h. in der eigenen Wohnung, bei Verwandten oder in einer Wohngemeinschaft.
- Die Pflege muss von einem Angehörigen bzw. Pflegedienst übernommen werden.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten im Rahmen einer Pauschale von bis zu 40,- Euro pro Monat.
Antrag auf Pflegehilfsmittel
Der Antrag auf Pflegehilfsmittel kann formlos sein, sollte aber wichtige Informationen enthalten, um der Pflegeversicherung die Bewilligung zu erleichtern. Dazu gehören der Name des Pflegebedürftigen, dessen Geburtsdatum, die Art der benötigten Pflegehilfsmittel und die Versichertennummer. Sie können den Antrag über ein Formular oder online stellen.
Wer einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel hat und den Prozess vereinfachen möchte, kann sich eine Pflegehilfsmittel-Box liefern lassen. Diese kann online auf verschiedenen Portalen bestellt und individuell zusammengestellt werden. Häufig übernehmen die Dienstleister auch den Antrag auf Kostenerstattung bei der Pflegeversicherung. Es lohnt sich auf jeden Fall, sich regelmäßig über aktuelle Tipps und Informationen zur Anwendung und Entsorgung von Pflegehilfsmitteln zu informieren, um stets den besten Standard in der Pflege zu gewährleisten.
Unterstützung anfordern
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