Häusliche Pflege und Kosten

Die Entscheidung, die Dienste eines ambulanten Pflegedienstes wie Medicare in Anspruch zu nehmen, ist oft der erste Schritt zu einer sicheren und qualitativ hochwertigen Pflege im eigenen Zuhause. Doch viele pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen fragen sich: Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse? Die ambulante Pflege umfasst eine Vielzahl von Leistungen, die individuell auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person abgestimmt werden. Je nach Art und Umfang der Pflege werden unterschiedliche Teile der Kosten übernommen.

Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Antrag auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bei der Krankenkasse gestellt werden. Dabei wird die Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt, der die Schwere nach dem Pflegegradmodell bewertet.

Pflegesachleistungen für häusliche Pflege

Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst für die häusliche Pflege engagieren, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung je nach Pflegegrad einen Teil der Kosten. Die Pflegekasse übernimmt hier die Pflegesachleistungen, also die Pflege, die durch professionelle Pflegekräfte erbracht wird. Der Zuschuss richtet sich nach dem Pflegegrad und kann bis zu einem bestimmten Betrag pro Monat betragen (Stand 2024):

  • Pflegegrad 2: bis zu 761,- Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.432,- Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.778,- Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.200,- Euro monatlich

Diese Zahlungen decken die Kosten für die Pflegekraft des Pflegedienstes, der bei Ihnen zu Hause Unterstützung leistet.

Pflegegeld

Wenn Sie die Pflege selbst übernehmen oder eine nicht professionelle Pflegeperson engagieren, können Sie Pflegegeld beantragen. Auch hier variiert der Betrag je nach Pflegegrad (Stand 2024):

  • Pflegegrad 2: bis zu 332,- Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: bis zu 572,- Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: bis zu 764,- Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: bis zu 946,- Euro monatlich

Weitere Leistungen der Krankenkassen für die häusliche Pflege

Neben der Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst gibt es noch weitere wichtige Leistungen, die die Krankenkassen im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege übernehmen können.

Verhinderungspflege

Wenn pflegende Angehörige aufgrund von Krankheit oder Urlaub vorübergehend ausfallen, kann die Krankenkasse eine Verhinderungspflege übernehmen. Diese kann bis zu sechs Wochen pro Jahr gewährt werden und deckt die Kosten für einen Ersatzpflegekraft, ab Pflegegrad 2 bis zu 1.612,- Euro im Jahr (Stand 2024).

Kurzzeitpflege

Wenn eine vorübergehende stationäre Pflege notwendig ist, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder im Falle einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands, können die Krankenkassen Kurzzeitpflege übernehmen. Hier werden bis zu 1.774 Euro (Stand 2024) für maximal 28 Tage pro Jahr bezuschusst.

Hausnotrufsystem

Manche Krankenkassen bieten auch Zuschüsse oder vollständige Kostenübernahme für Hausnotrufsysteme, die besonders für pflegebedürftige Personen wichtig sein können, um im Notfall schnell Hilfe zu erhalten.

Beratung und Unterstützung

Die Krankenkassen bieten auch Pflegeberatung und Pflegekurse an. Diese Beratung kann dabei helfen, sich im Dschungel der Pflegeleistungen besser zurechtzufinden und die passende Unterstützung zu erhalten.

Die Krankenkassen bieten eine Vielzahl von Leistungen, die Sie in der häuslichen Pflege unterstützen können. Es ist jedoch wichtig, sich frühzeitig über die eigenen Ansprüche zu informieren. Ihr Team von Medicare, Ihrem ambulanten Pflegedienst in Gelsenkirchen, unterstützt Sie nicht nur bei der Pflege selbst, sondern auch bei der Beantragung von Leistungen. Sprechen Sie uns gerne an. Telefon: 0209 – 944 22 44

Haben Sie eine Frage zu diesem Thema?