Grundpflege

Unter Grundpflege versteht man grundlegende, gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen. Die Grundpflege umfasst pflegerische Hilfe in den Bereichen Mobilität, Ernährung und Körperpflege. Unterstützt werden Personen, die vorübergehend oder dauerhaft ihre alltäglichen Grundverrichtungen nicht mehr selbst durchführen können.

 

Zum Bereich der Mobilität – also Beweglichkeit – gehören Hilfe beim An- und Ausziehen, Gehen, Treppensteigen sowie beim Aufstehen und Schlafengehen. Zum Bereich der Ernährung gehören das mundgerechte Zubereiten und falls erforderlich das Anreichen des Essens. Zur Körperpflege gehören beispielsweise Waschen, Duschen, Baden, Mundhygiene oder Kämmen.

 

Bei der häuslichen Pflege wird zwischen kleiner und großer Grundpflege unterschieden. Die Festlegung besteht darin, wie viel Hilfe ein pflegebedürftiger Mensch benötigt. Aus dem individuellen Bedarf an Grundpflege ergibt sich die Einordnung in die Pflegegrade der Pflegeversicherung und der entsprechenden Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse.

 

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