Menschen in häuslicher Pflege haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf einen sogenannten Entlastungsbetrag. Die Leistung in Höhe von 125 Euro im Monat ist dafür gedacht, pflegende Angehörige bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Der Entlastungsbetrag gilt als zweckgebundene Sachleistung, die allen pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 1 zusteht. Sie kann für unterschiedliche Dienstleistungen in Anspruch genommen werden,
z. B.:
- Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger wie Fahr- oder Begleitdienste mit der pflegebedürftigen Person
- Haushaltsunterstützung, z.B. beim Einkaufen, Reinigungsarbeiten oder Wäschepflege
- Pflegerische Betreuungsmaßnahmen durch zugelassene Pflegedienste
- Finanzierung der Eigenanteile bei einem Aufenthalt in einer Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege
Eine Beantragung des Entlastungsbetrages ist nicht erforderlich. Sie können Leistungsnachweise – sofern diese erstattungsberechtigt sind – in Form von Rechnungen oder Belegen direkt an die Pflegekasse senden und den Antrag auf Übernahme der Kosten stellen. Sollte der monatliche Betrag nicht komplett ausgeschöpft worden sein, kann er bis Ende Juni des Folgejahres genutzt werden. Das Budget wird zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt.
Sie haben Fragen zum Entlastungsbetrag? Sprechen Sie uns gerne an. In einem persönlichen Beratungsgespräch stellen wir Ihnen gerne vor, wie Sie diese Unterstützungsleistung am besten in Ihrer persönlichen Situation nutzen können: Kontakt