Bestens vorgesorgt

Niemand befasst sich gerne mit der Vorstellung, nicht mehr selbst über sein Leben bestimmen zu können. Doch von einem Moment auf den anderen kann es passieren, dass man durch einen Unfall oder eine Krankheit auf Hilfe angewiesen ist. Daher ist es gut, sich frühzeitig Gedanken über eine Vorsorgevollmacht zu machen.

 

Die Vorsorgevollmacht bestimmt eine Person, die stellvertretend für Sie Entscheidungen trifft, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sein sollten. Sie bevollmächtigen also eine oder mehrere Vertrauenspersonen, in Ihrem Interesse zu handeln und auch Verträge abzuschließen. Sie können dieser Person eine Vollmacht für alle oder nur für bestimmte Aufgabengebiete erteilen. Der Bevollmächtigte wird somit zum Vertreter Ihres Willens. Was besonders wichtig ist: Sie sollten uneingeschränktes Vertrauen zum Bevollmächtigten haben.

 

Voraussetzung für den Abschluss einer Vorsorgevollmacht ist, dass der Pflegebedürftige einen klaren Verstand besitzt und die Entscheidung bewusst trifft. Da die Vorsorgevollmacht nicht automatisch auf Lebenspartner oder Kinder übergeht, empfiehlt sich das Verfassen eines solchen Dokuments grundsätzlich für jede Person über 18 Jahre. Sollte nämlich keine Vorsorgevollmacht existieren, bestimmt ein Gericht einen Betreuer, die den Patienten rechtmäßig vertritt – sei es aus dem Familienkreis oder auch einen Fremden.

 

Eine Vorsorgevollmacht kann, muss aber nicht durch einen Notar beurkundet werden. Sie ist nur im Original und mit der Unterschrift des Vollmachtgebers rechtskräftig gültig. Im Idealfall sollte eine Vorsorgevollmacht in Kombination mit einer Patientenverfügung ausgestellt werden.

Haben Sie noch eine Frage zu dem Thema?